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3.Reich
Reichssportabzeichen
Hersteller Wernstein Jena
D.R.G.M. 35269
Das im Jahr 1933 in Deutsches Reichssportabzeichen umbenannte Sportabzeichen – auch als Reichssportabzeichen bekannt oder ab 1937 als Deutsche Reichsauszeichnung für Leibesübungen bezeichnet – war eine Auszeichnung im Bereich des Breitensports, die im Nationalsozialismus in der Zeit von 1933 bis 1944 verliehen wurde. Mit der Verordnung vom 1. Juli 1937 wurde es zum Staatsabzeichen (Orden) erklärt.
Entwicklung des Reichssportabzeichens im Nationalsozialismus
Mit der nationalsozialistischen Diktatur begann eine neue Periode des Sports in Deutschland. Folgenschwere Probleme kamen auf Vereine und Verbände zu, die während der Weimarer Zeit gegründet worden waren oder mit der nationalsozialistischen Ideologie kollidierten. Auch der Deutsche Reichsausschuss für Leibesübungen gab dem Druck der neuen Machthaber nach und löste sich 1933 auf (offizielles Datum der Auflösung: 10. Mai 1933). Damit händigte man den bürgerlich organisierten Sport den Nationalsozialisten aus. Eine der letzten Amtshandlungen des DRA war eine dem Regime angepasste weitere Namensänderung in Deutsches Reichssportabzeichen sowie Reichsjugendsportabzeichen (RJA), die noch im März desselben Jahres stattfand. Während dieser Umbruchphase beorderten die Nationalsozialisten für den Sport den SA-Gruppenführer Hans von Tschammer und Osten, der am 28. April 1933 zum Reichssportkommissar für Turnen und Sport (ab dem 19. Juli 1933 als Reichssportführer tätig) berufen wurde. Häufig verhinderten Machtkämpfe innerhalb bzw. zwischen den sportlichen Abteilungen eine Zusammenarbeit, sodass kein gemeinsames Ziel verfolgt wurde. Die Verleihung wurde nach Auflösung des DRA stellvertretend für den Reichssportkommissar bzw. -sportführer auf Ortsebene durchgeführt. Am 9. März 1934 ging aus dem aufgelösten DRA der Deutsche Reichsbund für Leibesübungen (DRL) als neue oberste Sportbehörde im Deutschen Reich hervor. Sogleich wurden die Prüfungsbedingungen für das Reichssportabzeichen in geringem Umfang überarbeitet. Durch das Hinzufügen von wehrsportlichen Inhalten passte man das Reichssportabzeichen den „Erfordernissen des nationalsozialistischen Staates“ an. Ebenso oblag die Gestaltung des Abzeichens einiger Modifizierungen. Während der Verleihungszeit im Dritten Reich prangte fortan ein Hakenkreuz im unteren Bereich auf der Bandschleife und aus den Buchstaben DRA wurden die Buchstaben DRL (ab 1935).
Nach und nach entstand seit 1933 durch die Organisationen der NSDAP „ein geschlossenes, nach Altersstufen gestaffeltes System von wehrsportlich orientierten Abzeichen“, die namentlich als auch inhaltlich an das Sportabzeichen angelehnt waren. Der SA-Stabschef Ernst Röhm stiftete am 28. November 1933 ein eigenes Leistungsabzeichen für dessen Sturm-Abteilung (SA) – das SA-Sportabzeichen (ab 1939 SA-Wehrabzeichen) war geboren. Das Reichskuratorium für Jugendertüchtigung (RKJ) brachte das RKJ-Abzeichen heraus, das seit März 1934 verliehen wurde. Für die Jugend wurden am 1. Juni 1934 zwei zusätzliche Leistungsabzeichen geschaffen. Baldur von Schirach führte für die Hitlerjugend (HJ) das HJ-Leistungsabzeichen und ein eigenes Leistungsabzeichen für den Bund Deutscher Mädel (BDM) ein. Des Weiteren gab es seit dem 3. Oktober 1935 ein Leistungsabzeichen für das Deutsche Jungvolk, das sich der Pimpfenprobe anschloss. Die Mädchen bekamen das Jungmädel-Leistungsabzeichen verliehen. Bis 1933/34 wurden jegliche Abzeichen aus der Weimarer Republik verboten oder in das SA-Sportabzeichen bzw. das Deutsche Reichssportabzeichen eingegliedert. Dabei sollten die neugeschaffenen politisierten Abzeichen vor allem eines – die neuen nationalsozialistischen Werte vermitteln. 1938 gliederten die Nationalsozialisten das Österreichische Turn- und Sportabzeichen in das Deutsche Reichssportabzeichen ein.
Mit Heinrich Himmlers SS-Befehlen gab es u. a. im Jahr 1937 elementare Veränderungen. War zuerst der Besitz des Reichssportabzeichens für die zukünftige Braut (Geburtsjahr nach 1920) eines SS-Mannes vorgeschrieben, um eine Verlobungs- und Heiratsgenehmigung zu erlangen, mussten wenig später auch die SS-Männer selbst (unter dem 50. Lebensjahr) den Besitz des Reichssportabzeichens nachweisen können. Für das gesamte Reichsgebiet wurde am 1. Juli 1937 die »Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen« (§ 5 im RGBl. I S. 725) verabschiedet. Demnach wurde das Deutsche Reichssportabzeichen zu einem Ehrenzeichen erklärt. Es war somit staatlich anerkannt und erhielt den Status eines Ordens, was ebenfalls auf das gegenwärtige Sportabzeichen zutrifft. Durch die Durchführungsverordnung vom 1. September 1937 (§ 3 h im RGBl. I S. 961) wurde mittels des Führererlasses das Reichssportamt errichtet, das künftig im Namen des Reichssportführers das Sportabzeichen „als amtliche Auszeichnung für vielseitige Leistungen auf dem Gebiet der Leibesübungen“ verlieh.[24] Offiziell erhielt das Sportabzeichen nun die Bezeichnung Deutsche Reichsauszeichnung für Leibesübungen. Mit Hitlers Erlass vom 21. Dezember 1938 wurde der DRL umbenannt. Die neugeschaffene Institution Nationalsozialistischer Reichsbund für Leibesübungen (NSRL) wurde direkt von der NSDAP betreut.
Während der Machtzeit der Nationalsozialisten wurden mehrfach die Strukturen und Aufgabenbereiche in den Sportbehörden verändert. „Durch die Schaffung einer Mittel- und Unterstufe der [staatlichen] Sportaufsicht“ wurde 1940 ein großer Schritt in Richtung einer „Dezentralisierung der Reichssportabzeichenverleihung[en]“ vorgenommen. Dies ermöglichte ab 1941 beispielsweise „Reichsstatthalter[n], Ministerien des Innern, Oberpräsidenten, Oberbürgermeister der Reichshauptstadt Berlin“ sowie „Landrät[en] und Oberbürgermeister[n]“ die Organisation und Ausführung, später sogar die Verleihung durchzuführen.[27] Ebenso erleichterte man aufgrund sinkender Verleihungszahlen und infolge des voranschreitenden Krieges den Erwerb des Reichssportabzeichens (§ 8 des RMBl. S. 242). Hierbei sind Änderungen für „Jugendliche […] vor Vollendung des 18. Lebensjahres“ sowie für „männliche Angehörige der Wehrmacht, der Waffen-SS, des Reichsarbeitsdienstes und der Polizei“ aus dem Jahr 1942 zu nennen. Jugendliche konnten so bereits mit dem 17. Lebensjahr das Sportabzeichen erlangen. Für männliche Angehörige im Fronteinsatz wurden diverse Erleichterungen wie beispielsweise eine Fristverlängerung oder ein Erlass von Wiederholungsprüfungen ermöglicht. Zudem wurde 1942 durch den Reichssportführer das Versehrtensportabzeichen für körperlich eingeschränkte männliche Personen eingeführt (siehe Erwerb des Abzeichens). Die Niederlage von Stalingrad im März 1943 läutete das Ende der Verleihung des Reichssportjugendabzeichen ein. Das Aus für die Deutsche Reichsauszeichnung für Leibesübungen (Deutsches Reichssportabzeichen einschließlich Versehrtensportabzeichen) wurde im August 1944 besiegelt.
Verleihungszahlen
Von der Einführung eines deutschen Sportabzeichens 1913 bis zur Einstellung der Sportabzeichenprüfungen im Jahr 1944 ist nahezu ein kontinuierlicher Anstieg der Verleihungszahlen festzustellen. Vereinzelt sind Stagnationsphasen infolge des Ersten Weltkrieges, der Weltwirtschaftskrise in den 1920er Jahren bzw. des Zweiten Weltkrieges zu erkennen. Am Übergang zum NS-Regime ist ein erneuter und zahlenmäßiger Aufschwung ersichtlich, wobei die Zahlen ab 1937 scheinbar konstant blieben. Aufgrund vernichteter bzw. nicht auffindbarer Quellen variieren die Angaben der Verleihungszahlen stark und beruhen teilweise nur auf Schätzungen. Waren es Anfang der 1930er Jahre jährlich lediglich etwa 55.000 Abzeichen (die Angaben schwanken bis zu 77.000 Abzeichen), so wurden 1939 bereits über 100.000 Reichssportabzeichen verliehen. Kriegsbedingt sind die Zahlen im späteren Verlauf rückläufig. Man schätzt, dass zwischen 1933 und 1945 mehr als 1 Million Verleihungen (möglicherweise sogar bis zu 1,5 Millionen Verleihungen) stattgefunden haben.
Verleihungszahlen des Deutschen Reichssportabzeichens:
1933 ≈ 55.000 – 80.000
1934 ≈ 65.000 – 100.000
1935 ≈ 75.000 – 100.000
1936 ≈ 95.000
1937 ≈ 100.000
1938 zw. 95.000 – 110.000
ab 1939 jährlich ≈ 100.000
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