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3.Reich
Luftwaffe Kampfabzeichen der Flakartillerie
Sammleranfertigung/Repro
Das Kampfabzeichen der Flugabwehr der Luftwaffe wurde durch den Oberbefehlshaber der Luftwaffe Hermann Göring am 10. Januar 1941 gestiftet.
Als äußeres Zeichen der Anerkennung der Flakartillerie wurde es für Erfolge in der Luftabwehr als auch im Erdkampf verliehen. Empfangsberechtigt waren Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten der Luftwaffe der Flakbatterien sowie der Flakscheinwerferbatterien die unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt haben mussten. Diese sind umfangreich und detailliert aufgeführt. Zum Beispiel galt beim Abschuss von mindestens 5 feindlichen Flugzeugen unmittelbar beteiligt waren, an drei verschiedenen Tagen bei erschwerten Kampfhandlungen gegen See oder Erdziele beteiligt waren oder als Batterieführer entscheidend bei der Bekämpfung beteiligt waren und mindestens die Hälfte der Einheit das Abzeichen bereits erhalten hatten. Das Kampfabzeichen konnte rückwirkend von Kriegsbeginn an verliehen werden wenn die Bedingungen erfüllt waren. Die Einsatzkräfte der Sanitätskolonnen waren von der Auszeichnung ausgeschlossen. Die Verleihung erfolgte mit einem Besitzzeugnis und wurde in die Militärpapiere eingetragen.
Der Entwurf stammt von Peekhaus, Berlin. Mit der Fertigung des Erstauftrages wurde 1941 die Firma Juncker beauftragt. Später fertigten auch andere Firmen wie Assmann & Söhne, Gustav Brehmer, Gebrüder Wegerhoff und Wernstein um einige zu nennen. Die Abzeichen variieren in den Abmessungen und wurden in unterschiedlichen Materialien hergestellt.
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