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Diese 1-Franc-Banknote wurde 1914 von der Handelskammer Béziers ausgegeben und gehört zur Serie B 12.70. Auf der Vorderseite der Banknote ist der Nennwert „UN FRANC“ in großen Buchstaben angegeben. Darunter befinden sich die Serie „B 12.70“ und die Nummer „49.198“. Die Unterschriften des Schatzmeisters und des Präsidenten der Handelskammer Béziers sind angebracht. Die Aufschrift „CHAMBRE DE COMMERCE DE BEZIERS“ ist deutlich sichtbar, gefolgt von dem Hinweis „DELIBERATION DE LA CHAMBRE DE COMMERCE DU 19 NOV. 1918“. Der Satz „ÉCHANGEABLE A VUE CONTRE DES BILLETS DE LA BANQUE DE FRANCE“ gibt die Bedingungen für die Rückzahlung der Banknote an.
Auf der Rückseite der Banknote wird der Nennwert „UN FRANC“ wiederholt. Ein wichtiger Hinweis besagt: „Diese Banknote muss vor dem 1. Januar 1922 zur Rückzahlung vorgelegt werden, es sei denn, eine Entscheidung verlängert diese Frist.“ Die Namen „MAGROU INV.“ und „CADENAT FRÈRE“ erscheinen ebenfalls und bezeichnen den Designer bzw. den Drucker.
Jean Marie Joseph Magrou wird als Designer dieser Banknote genannt. Die Druckerei ist Cadenat Frères mit Sitz in Béziers, Frankreich. Die Banknote hat kein sichtbares Wasserzeichen. Die auf der Banknote verwendete Schrift ist Latein, was zu dieser Zeit für offizielle Dokumente in Frankreich üblich war. Die genauen Abmessungen der Banknote werden nicht genannt, aber es handelt sich um ein Standardformat für Banknoten dieser Zeit.
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