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Diese 1-Franc-Banknote wurde von der Handelskammer von Boulogne-sur-Mer nach einer Beschlussfassung der Kammer vom 14. August 1914 ausgegeben.
Die Vorderseite der Banknote trägt die folgenden Aufschriften: "CHAMBRE DE COMMERCE DE BOULOGNE-SUR-MER" oben, gefolgt von "Délibération de la Chambre du 14 Août 1914". Eine Seriennummer, "118984 B1 . 118984", ist auf beiden Seiten des Nennwerts "UN FRANC" aufgedruckt. Die Angaben "Le Trésorier" und "Le Président de la Chambre de Commerce" sind ebenfalls vorhanden und kennzeichnen die für die Ausgabe dieser Banknote verantwortlichen Unterzeichner.
Diese Banknote zeugt von dem besonderen wirtschaftlichen und finanziellen Kontext der damaligen Zeit, als die Handelskammern aufgrund der außergewöhnlichen Umstände im Zusammenhang mit dem Ersten Weltkrieg zur Ausgabe von Notgeld berechtigt waren. Die Ausgabe dieser speziellen Banknote ist Teil einer breiteren Serie ähnlicher Initiativen verschiedener lokaler Institutionen, um den Mangel an Liquidität auszugleichen und den Handel in dieser Zeit zu erleichtern.
Das Vorhandensein der Seriennummer ermöglicht die genaue Identifizierung jeder ausgegebenen Banknote, und die Unterschriften des Schatzmeisters und des Präsidenten der Handelskammer authentifizieren die Ausgabe dieser Banknote durch die zuständige Institution.
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