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Diese 2-Franken-Banknote wurde von der Handelskammer von Montluçon-Gannat mit ministerieller Genehmigung vom 28. April 1916 herausgegeben.
Auf der Vorderseite ist die Bezeichnung der ausstellenden Institution zu lesen: "Chambre de Commerce de Montluçon-Gannat". Der Hinweis auf die ministerielle Genehmigung vom 28. April 1916 ist ebenfalls vorhanden. Die Funktionen des Schatzmeisters und des Präsidenten werden erwähnt, gefolgt von der Serie "C" und der Nummer "1979". Eine Inschrift besagt, dass die Banknote gegen Banknoten der Banque de France eintauschbar ist. Der Name der Drucker, "Herbin & Bouché Montluçon", ist ebenfalls angegeben.
Die Rückseite der Banknote enthält nur den Namen der Drucker: "Fernand Herbin & Henri Bouché Imprimeurs, Montluçon, France".
Die Banknote ist in lateinischer Schrift verfasst. Die Drucker Fernand Herbin und Henri Bouché hatten ihren Sitz in Montluçon, Frankreich. Das Vorhandensein der Aufschrift "eintauschbar gegen Banknoten der Banque de France" deutet auf einen Versuch hin, das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese lokale Währung aufrechtzuerhalten, indem sie an die nationale Währung gebunden wird.
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