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Diese 1-Franc-Banknote wurde von der Handelskammer Montluçon-Gannat in Frankreich mit ministerieller Genehmigung vom 5. Oktober 1915 ausgegeben. Sie ist Teil der Serie B.
Die Vorderseite der Banknote trägt oben die Aufschrift „CHAMBRE DE COMMERCE DE MONTLUÇON - GANNAT“. In der Mitte ist „UN FRANC“ zu lesen, eingerahmt von den Unterschriften des Schatzmeisters und des Präsidenten der Handelskammer. Eine Seriennummer, „Série B 23990“, ist ebenfalls vorhanden. Der Name der Drucker „HERBIN & BOUCHÉ MONTLUÇON“ erscheint unten auf der Banknote.
Die Rückseite der Banknote wiederholt oben die Aufschrift „CHAMBRE DE COMMERCE DE MONTLUÇON - GANNAT“, gefolgt von der Angabe der ministeriellen Genehmigung vom 5. Oktober 1915. Eine Klausel besagt, dass die Banknote innerhalb von fünf Jahren ab dem 10. Oktober 1915 zur Rückerstattung vorgelegt werden muss. Der Name der Drucker „Fernand Herbin & Henri Bouché Imprimeurs, Montluçon, France“ wird unten erwähnt.
Die Banknote ist in lateinischen Buchstaben gedruckt. Das Ausstellungsjahr ist 1916 und ihr Nennwert beträgt 1 Franc, was 100 Centimes entspricht. Diese Banknote zeugt von einer Zeit, in der lokale Handelskammern befugt waren, in Zeiten wirtschaftlicher Krisen oder Bargeldknappheit Währungen auszugeben.
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